AGB
1. Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Singuway GmbH. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie schließen widersprechende Bedingungen des Kunden aus und gelten für die ganze Dauer der Geschäftsverbindung ausschließlich, auch wenn diese zeitlich unterbrochen sind, ohne dass wir ausdrücklich auf die Geltung dieser Bedingungen Bezug nehmen oder anderslautenden Geschäftsbedingungen widersprechen müssen. Jegliche Abweichung oder Änderung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich zugetimmt wurde. Gemäß § 26 und § 34 BDSG wird darauf hingewiesen, dass die notwendigen Daten aus unserer Geschäftsbeziehung im Rahmen der Zulässigkeit des BDSG in der EDV gespeichert sind. Diese werden nicht an Dritte weitergeben.
2. Angebot
2.1 Angebote sind freibleibend. Preisangaben im Prospekt bzw. Katalog sind unverbindlich. Irrtum vorbehalten. Mit Erscheinen einer neuen Katalogauflage oder einer aktuellen Preisänderung auf unserer Internetseite (www.wohnsinn24.de) verlieren die Preisangaben aller vorherigen Kataloge bzw. auch des aktuellen Kataloges ihre Gültigkeit. Es gilt immer der Preis der Auftragsbestätigung. Preise und Aufträge werden erst dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt, angezahlt oder durchgeführt werden. EG-Mitglieder müssen ID-Nr. angeben, sonst muss deutsche MwSt. berechnet werden. Zoll- und Zollgebühren für EG-Mitglieder entfallen. Für alle Angebote auserhalb der EG gilt, unsere Preise und Transportkosten sind immer exklusive Zollgebühren, sowie alle in diesem Zusammhang entstehenden Kosten, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich inkludiert sind.
2.2 Preise in schriftlichen Angeboten sind 4 Wochen bindend.
2.3 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Daten von Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich fixiert sind. Angaben in Prospekten, Werbematerial, der Internetseite und sonstigen Informationsquellen sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des Gewährleistungsrecht. Irrtümer vorbehalten.
3. Preise
Sämtliche Preise gelten ab Lager Sonnefeld und werden nach Auftragswert berechnet. Abholung ab Lager Sonnefeld muss vorher vereinbart werden. Die Ware wird ab Auslieferungslager Sonnefeld unmontiert verschickt. Sollten in der Zeit zwischen Vertagsabschluss und Lieferung die Preise allgemein angehoben oder ermäßigt werden, so gilt der am Bestelltag gültige Preis.
4. Muster
Eine Stoff- und Bezugmustermappe kann gegen Pfand zur Ansicht bestellt werden. Bei mangelfreier, frachtfreier Rücksendung wird der Pfandbetrag ersetzt. Die im Katalog oder der Internetseite angebenen Stoffmuster oder Beizmuster sind unverbindlich, da es bei Abdruck in jeden Fall zu einer Farbabweichung kommen kann. Es steht jedem Käufer frei sich die Bezugsmuster und Beizmuster bei uns im Orginal anzufordern. Auf Wunsch versenden wir Musterstühle zzgl. Fracht und Verpackung zum Bruttopreis per Vorkasse. Die Musterstühle werden bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen, wenn Auftrag an die Singuway GmbH erteilt wird. Der Singuway GmbH steht es frei, die Rücksendung des Musterstuhles zu verlangen, wenn es sich hierbei um ein Einzelstück handelt. Der Käufer trägt das Frachtrisiko.
5. Lieferung
5.1 Die Lieferung erfolgt gegen Vorauskasse. Behörden und öffentliche Einrichtungen beliefern wir bei Vorliegen eines schriftlichen Auftrages gegen Rechnung. Das Zahlungsziel hierfür wird im Einzelfall im Auftrag schriftlich vereinbart. Zur Absicherung müssen Bestellungen über EUR 2500,– netto Warenwert 100% bankmäßig vom Besteller abgesichert sein. Gleiches gilt für Aufträge die Kommissionsware betreffen, also Waren, die wir nicht lagerseitig führen und von uns kundenbezogen bestellt werden müssen. Auftragsauslösung und Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Eintreffens der Sicherheit bei der Singuway GmbH.
5.2 Bei Verursachung ersatzfähigen Schadens z.B. fahrlässiger Lieferverzug durch die Firma Singuway GmbH wird ein maximaler Schadensersatz von 10% des Brutto-Auftragswertes festgelegt soweit eine Haftung nicht ausgeschlossen werden kann.
5.3 Bei Nichtleistung oder verspäteter Lieferung unserer Lieferanten, die wir nicht zu vertreten haben, haben wir insoweit ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden. Wir sind nicht verpflichtet, die Ware anderweitig zu beschaffen oder bei Rücktritt vom Auftrag einen Schadensersatz gegenüber dem Kunden zu leisten.
5.4 Sind wir mit der Lieferung in Verzug, so kann der Kunde uns durch eingeschriebenen Brief eine angemessene Nachfrist setzen innerhalb derer die Lieferung und Leistung zu erfolgen hat. Schadensersatzansprüche jeglicher Art bleiben dabei ausgeschlossen.
5.5 Ereignisse höherer Gewalt und Streiks entbinden von Verpflichtungen für bestimmte Lieferfristen und Lieferungen.
5.6 Die Lieferzeiten betragen 6 bis 12 Wochen, es sei denn, ein früherer Liefertermin wurde als Fixtermin bestätigt.
6. Fertigung
6.1 Sonderanfertigungen - Lackierungen - Polsterungen erfordern mindestens 80% Anzahlung bei Auftragserteilung. Vereinbarte Lieferfristen gelten ab dem Tag des Anzahlungseinganges bei der Singuway GmbH.
6.2 Die gepolsterten Stühle verstehen sich mit mit dem Standardbezug Kunstleder TA-D oder Stoff kundenseitig gestellt. Gegen gesonderte Berechnung liefern wir weitere Bezugsmaterialien. Abweichungen bei Farben und Maßen berechtigen nicht zur Reklamation. Insbesondere bei kundenseitig gestellten oder vom Käufer ausdrücklich gewünschten Bezugsmaterialien, auch wenn wir diese im Auftrag des Auftragsgebers bestellen, übernimmt der Käufer das volle Risiko für die Eigenschaften des Stoffes.
6.3 Werkseitige Modellverbesserungen oder Veränderungen an den Artikeln des Singuway GmbH Programms oder der durch uns vertriebenen Produkte bedürfen keiner besonderen Anzeigepflicht gegenüber dem Besteller und berechtigen nicht zur Reklamation, sofern diese nicht maßgeblich vom bestellen Produkt oder den in der Auftragsbestätigung angegeben Maßen abweichen.
7. Käuferleistungen
Das Aufpolstern von käuferseitigem Bezugsstoff erfolgt auf Risiko des Käufers, für Verschnitt, Verlust oder Fehlpolsterungen haftet der Käufer selbst. Die Kosten zur Versendung des Kundenstoffes trägt der Käufer bis zum Hersteller. Bei käuferseitig gestellten Beizmustern an die Singuway GmbH muss mit Farbabweichungen zum Endprodukt gerechnet werden. Das Risiko bei Farbabweichungen trägt der Besteller. Die Bezeichnung Käufer, Besteller und Kunde ist gleichbedeutend mit Auftraggeber im Schriftverkehr (Auftrag, Auftragsbestätigung usw.).
8. Gefahrenübertrag/Warentransport
8.1 Lieferungen erfolgen grundsätzlich zu Lasten und auf Risiko des Bestellers, sobald die Ware das Lager Sonnefeld verlässt, geht die Gefahr auf den Käufer über. Wir beauftragen im Namen und für Rechnung des Bestellers Speditionen. Die Ware ist unverzüglich auf Vollzähligkeit und offensichtliche Mängel zu prüfen und dem Spediteur ist die Abnahme nur mängelfrei nur dann zu bestätigen, wenn kein offensichtlicher Mangel vorliegt. Eine spätere Rüge eines offensichtlichen Mangels, speziell was Mengen oder offentsichtliche Beschädigungen betrifft ist ausgeschlossen.
8.2 Die Firma Singuway GmbH ist nicht verpflichtet eine Transportversicherung für den Kunden abzuschließen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch kann dies jedoch vor Versand der Ware vereinbart werden, auf Kosten des Kunden.
8.3 Die Anfahrt mit einem bis zu 50 Tonnen Sattelzug muss gewährleistet sein evtl. entstehende Mehrkosten durch Umladen gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass für die Anlieferung mit einem LKW bis 17 m ausreichend Parkflächen zu Verfügung stehen. Sofern der Kunde avisiert wurde und er zum angebenen Zeitpunkt nicht anzutreffen ist, trägt dieser die Mehrkosten durch einen erneute Lieferung. Diese Summe ist per Vorkasse vor der erneuten Anlieferung an die Firma Singuway GmbH zu leisten.
9. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder Werklohnes und aller Nebenkosten unser Eigentum, bis auch später entstandene Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einer eventuellen Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im voraus an die Firma Singuway GmbH ab. Der Besteller darf ohne unsere schriftliche Einwilligung die Gegenstände nicht aus seinen Geschäftsräumen entfernen. Falls von einem Gläubiger des Bestellers eine Pfändung dieser Gegenstände vorgenommen wird, ist der Besteller verpflichtet, uns sofort hiervon zu verständigen. In diesem Falle tritt der Besteller an die Firma Singuway GmbH auch etwaige bestehende Kundenforderungen ab, welche der Firma Singuway GmbH sofort bekanntzugeben sind. Evtl. Kosten unserer Intervention hat der Besteller zu erstatten. Der Besteller hat die gelieferten Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Singuway GmbH, 96242 Sonnefeld (Die Bezeichnung Käufer, Besteller, Kunde im nachstehenden Text ist gleichbedeutend mit Auftraggeber auch im gesamten Schriftverkehr) auf seine Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schäden zu unseren Gunsten zu versichern. Auf unser Verlangen hin ist ein entsprechender Nachweis schriftlich zu erbringen.
10. Gewährleistung
Die Zusicherung der Eigenschaften izu den Produkten oder Dienstleistungen st nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam. Mängel der gelieferten Waren sowie Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind bei Erhalt der Ware anzuzeigen. Geringfügige Abweichungen in Abmessung, Farbe und Ausführung der Ware berechtigen nicht zur Reklamation. Bruchschäden müssen schriftlich inkl Bildmaterial binnen 14 Tagen nach bekanntwerden eingereicht werden. Alle Mängel müssen, sofern es dem Käufer zuzumuten ist, durch Lichbilder (z.B. Digitalfoto) dokumentiert werden und an die Firma Singuway GmbH zusammen mit der Mängelrüge übergeben werden. Sofern es dem Käufer zuzumuten und technisch möglich ist, hat dies per eMail an [email protected] zu erfolgen. Bei berechtigter Mängelrüge hat der Verkäufer ein Recht auf Nachbesserung. Soweit Nachbesserung erfolgt, sind die Gewährleistungsansprüche auf Wandelung bzw. Minderung ausgeschlossen. Schadenersatzanspüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Warenrücksendungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Auf Garten- & Terassenmöbel, sowie Sonderanfertigungen nach Kundenwusch gibt es keine Gewährleistung.
11. Montage
11.1 Die bestellten Waren werden unmontiert geliefert, es sei denn, es wurde vorher anders vereinbart und von Singuway GmbH in der Auftragsbestätigung zugesichert. Montage kann vom Besteller gegen Berechnung nach Aufwand beauftragt werden.
11.2 Ist eine Lieferung frei Bestimmungsort oder frei Baustelle vereinbart, so sind zum Abladen der Liefergegenstände vom Besteller entsprechende Hilfskräfte und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Zudem ist wie in Punkt 8. die Zufahrtsmöglichkeit zu gewährleisten.
11.3 Reparaturen außerhalb des Rahmens der Gewährleistungsverpflichtung werden im Stundennachweis berechnet.
11.4 Ein ungehindertes Arbeiten unserer Spediteure und Monteure zu den vereinbarten Lieferzeiten ist zu gewährleisten. In entgegenstehenden Fällen müssen Wartezeiten, Überstunden, zusätzliche Anfahrten, Mehrleistungen etc. gesondert in Rechnung gestellt werden.
11.5 Die vom Besteller verlangte Überstunden oder Sonntagsarbeit oder nicht vorhergesehene Erschwernisse werden Stundenzuschläge im Rahmen der geltenden Stundensätze erhoben. Jedoch besteht für die Singuway GmbH keine Verpflichtung, Überstunden oder Sonntagsarbeit zu leisten.
12. Mängelrügen
Gewährleistungsansprüche können auch bei Lieferung und Leistungen an Nichtkaufleute nur geltend gemacht werden, wenn die jeweiligen Mängel unverzüglich nach Anlieferung und Montage schriftlich und spezifiziert gerügt werden. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach der Fertigstellung, auf jeden Fall aber innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu rügen. Der Käufer hat die Pflicht, die Waren binnen 3 Tagen nach Lieferung eingehend zu prüfen. Der Umtausch von gelieferten Waren ist ausgeschlossen. Nachträgliche Beanstandungen oder Berichtigungen können allenfalls im Wege dann berücksichtigt werden, wenn die Fertigung nach den uns bisher bekannten Angaben noch nicht begonnen wurde.
13. Storno
Im Falle der Stornierung eines Auftrages fallen 20% Stornogebühren an. Dies gilt ab Tag der Zusendung der Auftragsbestätigungdurch die Singuway GmbH. Der Singuway GmbH steht es frei die Stornogebühren zu reduzieren. Jedoch ist einen Stornierung nur solange möglich, wie nach unserem Wissen die Produktion der Ware bei unseren Zulieferbetrieben noch nicht begonnen wurde. Sofern die Ware sich schon in der Produktion befindet oder schon in der Auslieferung an den Kunden, kann die bestellte Ware nicht mehr storniert werden und der Käufer ist zu Abnahme der Ware verpflichtet.
14. Zahlung
13.1 Die Zahlung des Kaufpreises oder Werklohnes hat zu den in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung festgelegten Bedingungen direkt an die Firma Singuway GmbH zu erfolgen. Vertreter oder Monteure sind nicht zum Empfang der Zahlung ermächtigt, es sei denn, sie haben hierzu eine besondere schriftliche Vollmacht bzw. einen Inkassoauftrag laut Lieferschein.
13.2 Wechsel akzeptieren wir grundsätzlich nicht.
13.3 Sowohl eine Aufrechnung wie auch die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sind ausgeschlossen, soweit kein Zusammenhang mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung besteht.
15. Zahlungsverzug
Bei Überschreiten der Zahlungsfrist sind wir befugt, nach Mahnung und setzen einer Nachfrist von 1 Woche bankübliche Verzugszinsen zu verlangen, unbeschadet etwaiger höherer Schadenersatzansprüche. Wenn die Zahlung nicht innerhalb der Nachfrist geleistet wird, oder wenn über das Vermögen des Kunden das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird, stehen uns folgende Rechte zu:
Wir können:
a) vom Vertrag zurücktreten und die Rückgabe der Ware oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
b) noch nicht angenommene Ware zurückholen und nach den gesetzlichen Bestimmungen über Pfandverkauf für Rechnung des Kunden verwerten.
c) für noch nicht abgenommene oder noch zu liefernde Ware Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
d) bereits gestellte Sicherheiten verwerten.
e) von sämtlichen nicht abgewickelten Verträgen nach setzen einer Nachfrist von mindestens einer Woche zurücktreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
f) Weiteren Verzugsschaden geltend machen. Als Verzugsschaden oder Wertminderung nach Lieferung der Ware wird ein Pauschalbetrag von 30% des Kaufpreises berechnet, unbeschadet des Nachweises eines höheren Schadens.
16. Kreditwürdigkeit
Werden uns nachträglich Umstände bekannt, die nach unserer Beurteilung die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, so sind wir unter Mitteilung dieser Umstände berechtigt, unsere sämtlichen Forderungen gegenüber dem Besteller fällig zu stellen. Dies gilt auch für gestundete Forderungen. Nach Mahnungen und Fristsetzungen sind wir ferner befugt, die unter Ziffer „14“ bei Zahlungsverzug vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
17. Aufwendungen des Lieferers
Aufwendungen des Lieferers zur vertragsgemäßen Erfüllung des Kaufvertrages sind vom Besteller zu ersetzen, wenn der Auftrag aus Gründen, die nicht im Verschulden des Lieferers liegen, nicht ausgeführt werden konnte, obwohl der Lieferer dazu in der Lage war. Dies gilt insbesondere auch für Aufträge, die aus dem im Punkt 15 benannten Grund nicht ausgeführt werden. Bei Rücktrittt des Bestellers vom Vertrag hat dieser pauschaliert 30% der Vertragssumme als Schadenersatz und Gewinnentgang zu bezahlen, unbeschadet des Nachweises eines höheren Schadens. Gleicher Schadenersatzanspruch der Firma Singuway GmbH gegen den Kunden besteht, wenn sich der Kunde in Abnahmeverzug befindet und die Firma Singuway GmbH aus diesem Grunde vom Vertrag zurücktritt.
18. Warenrücknahme
Der Besteller erklärt sich für den Fall der Rücknahme damit einverstanden, dass von der Firma Singuway GmbH beauftragte Personen dessen Geschäftsräume betreten und die Gegenstände selbst in Besitz nehmen. Sofern die Ware bei Rücksendung beschädigt oder abgenutzt ist, steht es der Singuway GmbH frei einen Betrag abzurechnen, der der Abnutzung entspricht. Die Singuway GmbH ist jedoch in keinem fall zu einer Rücknahme von Produkten verpflichtet, sofern diese mängelfrei geliefert wurden. Einen Rücknahme von Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch ist ausgeschlossen.
19. Erfüllungsort - Gerichtsstand
Erfüllungsort ist 96242 Sonnefeld und Gerichtsstand ist 96450 Coburg. Der Firma Singuway GmbH steht es frei wahlweise den Gerichtsstand in 96450 Coburg oder am Sitz der Käufers zu wählen.
20. Gültigkeit der AGBs und anderer Vertragsbedingungen
Es gilt ausschließßlich deutsches Recht. Die geltung des übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationelen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) bleibt ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des mit dem Käufer geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so rückt an die Stelle der unwirksamen Bedingung die im deutschen Recht wirksame Bedingung, die dem Wortlaut am nähsten steht. Die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen belibt davon unberührt.